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Ich hasse menschliche Gesellschaften

Enneagramm ist schon eine interessante Sache. Als Typ Eins bin ich ja ein Perfektionist, aber je älter ich werde, desto mehr schlägt das in den Zyniker um. Das liegt wohl einfach an der Lebenserfahrung, dass die Ideale die man im unschuldigen Alter noch hat in der Realität menschlicher Gesellschaften nicht funktionieren.

Wenn man die Gesellschaftsform des Staates als solches nimmt, dann fällt mir das in Deutschland ständig im Bereich der Justiz auf. Normalerweise sollte diese ja dafür sorgen, dass das gleiche Recht für alle gilt. Das ist aber Quatsch. Man muss beim Bundesgerichtshof in der Regel das Anwaltshonorar aufstocken damit überhaupt jemand was macht, also kommt man arm erst gar nicht so weit. Und dann ist es so, dass es dieses große ungeschriebene Gesetz gibt nachdem der einzelne zwar regelmäßig zur Verantwortung gezogen wird, die Gesellschaftsorganisation hingegen nicht. Eben wieder ein Beispiel dafür gefunden: Es gibt in der StVO die Vorschrift, dass man auf "schmalen Straßen" nicht gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken darf. Eine solche Vorschrift hat nun zwei Seiten: Auf der einen Seite kann der einzelne von der Gesellschaft bestraft werden wenn er dagegen verstößt. Auf der anderen Seite wäre theoretisch die Gesellschaft aber auch verpflichtet, diese Vorschrift durchzusetzen. Tja, das hat jemand zuletzt versucht und hat versucht, auf der gegenüberliegenden Seite einer 5,50 Meter breiten Straße ein Parkverbot einzuklagen und ist durch alle Instanzen gescheitert. Die Zwischeninstanz erklärte mal gerade die Vorschrift als solches als unwirksam weil nicht konkret genug um die Klage abzuwesen, das Bundesverwaltungsgericht nahm das zwar wieder zurück aber wies die Klage trotzdem ab weil der Kläger ja mit dreimaligem Rangieren doch in seine Einfahrt kam und weil er für die Form seiner Einfahrt selbst verantwortlich sei. Übrigens macht dann die ganze Vorschrift praktisch keinen Sinn mehr weil sie dann nur für Straßen zwischen 4,80 und 5,50 Meter Breite gilt. Darunter dürfte man nämlich sowieso nicht am Straßenrand parken weil das dann als Engstelle gilt. Wenn ich aber wetten dürfte: Finde ich ein Knöllchen wegen dieser Vorschrift an meiner Windschutzscheibe und klage dagegen, wird diese Klage genauso abgewiesen ...

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